Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 24.07.2019 - 2 Ws 163/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 2 Abs 3 S 1 JVollzVGB BW 2009, § 4 Abs 2 JVollzVGB BW 2009, § 19 Abs 2 S 1 JVollzVGB BW 2009
Anforderung an Versagung der Zulassung einer Selbstverpflegung in Sicherungsverwahrung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Selbstverpflegung in der Sicherungsverwahrung
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Versagung der teilweisen Zulassung eines in der Sicherungsverwahrung Untergebrachten zur Selbstverpflegung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zulassung einer Selbstverpflegung in der Sicherungsverwahrung
- juraforum.de (Kurzinformation)
Selbstverpflegung eines Untergebrachten in der Sicherheitsverwahrung
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 27.03.2019 - 13 StVK 376/18
- OLG Karlsruhe, 24.07.2019 - 2 Ws 163/19
Papierfundstellen
- NStZ 2020, 119
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2019 - 2 Ws 163/19
Aus dem sich bereits aus der Verfassung ergebenden (dazu BVerfGE 109, 133; 128, 326) und in § 2 Abs. 3 Satz 1 JVollzGB BW V einfachgesetzlich konkretisierten Gebot, das Leben im Vollzug der Sicherungsverwahrung den allgemeinen Lebensverhältnissen im Vollzug anzupassen, wobei Beschränkungen auf das notwendige Maß zu beschränken sind (§ 4 Abs. 2 JVollzGB BW V), lässt sich jedoch ableiten, dass eine Versagung der Zulassung zur Selbstverpflegung in der Regel nur dann zulässig ist, wenn die in § 19 Abs. 2 Satz 1 JVollzGB BW V normierten Versagungsgründe "Sicherheit" oder "schwerwiegende Gründe der Ordnung der Justizvollzugsanstalt", die als unbestimmte Rechtsbegriffe der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegen (…allgemein: Arloth/Krä a.a.O., § 115 StVollzG Rn. 16;… Spaniol in Feest/Lesting/Lindemann, Strafvollzugsgesetze, 7. Aufl., Teil IV § 115 StVollzG Rn. 29 m.w.N.), vorliegen (vgl. OLG Hamm NStZ 2013, 363). - BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01
Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2019 - 2 Ws 163/19
Aus dem sich bereits aus der Verfassung ergebenden (dazu BVerfGE 109, 133; 128, 326) und in § 2 Abs. 3 Satz 1 JVollzGB BW V einfachgesetzlich konkretisierten Gebot, das Leben im Vollzug der Sicherungsverwahrung den allgemeinen Lebensverhältnissen im Vollzug anzupassen, wobei Beschränkungen auf das notwendige Maß zu beschränken sind (§ 4 Abs. 2 JVollzGB BW V), lässt sich jedoch ableiten, dass eine Versagung der Zulassung zur Selbstverpflegung in der Regel nur dann zulässig ist, wenn die in § 19 Abs. 2 Satz 1 JVollzGB BW V normierten Versagungsgründe "Sicherheit" oder "schwerwiegende Gründe der Ordnung der Justizvollzugsanstalt", die als unbestimmte Rechtsbegriffe der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegen (…allgemein: Arloth/Krä a.a.O., § 115 StVollzG Rn. 16;… Spaniol in Feest/Lesting/Lindemann, Strafvollzugsgesetze, 7. Aufl., Teil IV § 115 StVollzG Rn. 29 m.w.N.), vorliegen (vgl. OLG Hamm NStZ 2013, 363). - BGH, 08.05.1991 - 5 AR Vollz 39/90
Vollzug - Sichtspion - Strafvollzug - Einzelfallprüfung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2019 - 2 Ws 163/19
Voraussetzung ist dabei in jedem Fall eine auf Tatsachen gestützte konkrete Gefahr für die von § 19 Abs. 2 Satz 1 JVollzGB BW V genannten Rechtsgüter, wohingegen allgemeine Befürchtungen nicht ausreichen (BVerfG StV 1996, 499; BGHSt 37, 380). - BVerfG, 10.11.1995 - 2 BvR 1236/95
Verfassungsrechtliche Grenzen der Verhängung von Disziplinarmaßnahmen im …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2019 - 2 Ws 163/19
Voraussetzung ist dabei in jedem Fall eine auf Tatsachen gestützte konkrete Gefahr für die von § 19 Abs. 2 Satz 1 JVollzGB BW V genannten Rechtsgüter, wohingegen allgemeine Befürchtungen nicht ausreichen (BVerfG StV 1996, 499; BGHSt 37, 380). - OLG Hamm, 28.08.2012 - 1 Vollz (Ws) 384/12
Selbstverpflegung; Verpflegungsgeld; Sicherungsverwahrung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2019 - 2 Ws 163/19
Aus dem sich bereits aus der Verfassung ergebenden (dazu BVerfGE 109, 133; 128, 326) und in § 2 Abs. 3 Satz 1 JVollzGB BW V einfachgesetzlich konkretisierten Gebot, das Leben im Vollzug der Sicherungsverwahrung den allgemeinen Lebensverhältnissen im Vollzug anzupassen, wobei Beschränkungen auf das notwendige Maß zu beschränken sind (§ 4 Abs. 2 JVollzGB BW V), lässt sich jedoch ableiten, dass eine Versagung der Zulassung zur Selbstverpflegung in der Regel nur dann zulässig ist, wenn die in § 19 Abs. 2 Satz 1 JVollzGB BW V normierten Versagungsgründe "Sicherheit" oder "schwerwiegende Gründe der Ordnung der Justizvollzugsanstalt", die als unbestimmte Rechtsbegriffe der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegen (…allgemein: Arloth/Krä a.a.O., § 115 StVollzG Rn. 16;… Spaniol in Feest/Lesting/Lindemann, Strafvollzugsgesetze, 7. Aufl., Teil IV § 115 StVollzG Rn. 29 m.w.N.), vorliegen (vgl. OLG Hamm NStZ 2013, 363).