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   OLG Karlsruhe, 24.07.2019 - 2 Ws 163/19   

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https://dejure.org/2019,22164
OLG Karlsruhe, 24.07.2019 - 2 Ws 163/19 (https://dejure.org/2019,22164)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.07.2019 - 2 Ws 163/19 (https://dejure.org/2019,22164)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Juli 2019 - 2 Ws 163/19 (https://dejure.org/2019,22164)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 Abs 3 S 1 JVollzVGB BW 2009, § 4 Abs 2 JVollzVGB BW 2009, § 19 Abs 2 S 1 JVollzVGB BW 2009
    Anforderung an Versagung der Zulassung einer Selbstverpflegung in Sicherungsverwahrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Selbstverpflegung in der Sicherungsverwahrung

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Versagung der teilweisen Zulassung eines in der Sicherungsverwahrung Untergebrachten zur Selbstverpflegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulassung einer Selbstverpflegung in der Sicherungsverwahrung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Selbstverpflegung eines Untergebrachten in der Sicherheitsverwahrung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 119
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2019 - 2 Ws 163/19
    Aus dem sich bereits aus der Verfassung ergebenden (dazu BVerfGE 109, 133; 128, 326) und in § 2 Abs. 3 Satz 1 JVollzGB BW V einfachgesetzlich konkretisierten Gebot, das Leben im Vollzug der Sicherungsverwahrung den allgemeinen Lebensverhältnissen im Vollzug anzupassen, wobei Beschränkungen auf das notwendige Maß zu beschränken sind (§ 4 Abs. 2 JVollzGB BW V), lässt sich jedoch ableiten, dass eine Versagung der Zulassung zur Selbstverpflegung in der Regel nur dann zulässig ist, wenn die in § 19 Abs. 2 Satz 1 JVollzGB BW V normierten Versagungsgründe "Sicherheit" oder "schwerwiegende Gründe der Ordnung der Justizvollzugsanstalt", die als unbestimmte Rechtsbegriffe der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegen (allgemein: Arloth/Krä a.a.O., § 115 StVollzG Rn. 16; Spaniol in Feest/Lesting/Lindemann, Strafvollzugsgesetze, 7. Aufl., Teil IV § 115 StVollzG Rn. 29 m.w.N.), vorliegen (vgl. OLG Hamm NStZ 2013, 363).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2019 - 2 Ws 163/19
    Aus dem sich bereits aus der Verfassung ergebenden (dazu BVerfGE 109, 133; 128, 326) und in § 2 Abs. 3 Satz 1 JVollzGB BW V einfachgesetzlich konkretisierten Gebot, das Leben im Vollzug der Sicherungsverwahrung den allgemeinen Lebensverhältnissen im Vollzug anzupassen, wobei Beschränkungen auf das notwendige Maß zu beschränken sind (§ 4 Abs. 2 JVollzGB BW V), lässt sich jedoch ableiten, dass eine Versagung der Zulassung zur Selbstverpflegung in der Regel nur dann zulässig ist, wenn die in § 19 Abs. 2 Satz 1 JVollzGB BW V normierten Versagungsgründe "Sicherheit" oder "schwerwiegende Gründe der Ordnung der Justizvollzugsanstalt", die als unbestimmte Rechtsbegriffe der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegen (allgemein: Arloth/Krä a.a.O., § 115 StVollzG Rn. 16; Spaniol in Feest/Lesting/Lindemann, Strafvollzugsgesetze, 7. Aufl., Teil IV § 115 StVollzG Rn. 29 m.w.N.), vorliegen (vgl. OLG Hamm NStZ 2013, 363).
  • BGH, 08.05.1991 - 5 AR Vollz 39/90

    Vollzug - Sichtspion - Strafvollzug - Einzelfallprüfung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2019 - 2 Ws 163/19
    Voraussetzung ist dabei in jedem Fall eine auf Tatsachen gestützte konkrete Gefahr für die von § 19 Abs. 2 Satz 1 JVollzGB BW V genannten Rechtsgüter, wohingegen allgemeine Befürchtungen nicht ausreichen (BVerfG StV 1996, 499; BGHSt 37, 380).
  • BVerfG, 10.11.1995 - 2 BvR 1236/95

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Verhängung von Disziplinarmaßnahmen im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2019 - 2 Ws 163/19
    Voraussetzung ist dabei in jedem Fall eine auf Tatsachen gestützte konkrete Gefahr für die von § 19 Abs. 2 Satz 1 JVollzGB BW V genannten Rechtsgüter, wohingegen allgemeine Befürchtungen nicht ausreichen (BVerfG StV 1996, 499; BGHSt 37, 380).
  • OLG Hamm, 28.08.2012 - 1 Vollz (Ws) 384/12

    Selbstverpflegung; Verpflegungsgeld; Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2019 - 2 Ws 163/19
    Aus dem sich bereits aus der Verfassung ergebenden (dazu BVerfGE 109, 133; 128, 326) und in § 2 Abs. 3 Satz 1 JVollzGB BW V einfachgesetzlich konkretisierten Gebot, das Leben im Vollzug der Sicherungsverwahrung den allgemeinen Lebensverhältnissen im Vollzug anzupassen, wobei Beschränkungen auf das notwendige Maß zu beschränken sind (§ 4 Abs. 2 JVollzGB BW V), lässt sich jedoch ableiten, dass eine Versagung der Zulassung zur Selbstverpflegung in der Regel nur dann zulässig ist, wenn die in § 19 Abs. 2 Satz 1 JVollzGB BW V normierten Versagungsgründe "Sicherheit" oder "schwerwiegende Gründe der Ordnung der Justizvollzugsanstalt", die als unbestimmte Rechtsbegriffe der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegen (allgemein: Arloth/Krä a.a.O., § 115 StVollzG Rn. 16; Spaniol in Feest/Lesting/Lindemann, Strafvollzugsgesetze, 7. Aufl., Teil IV § 115 StVollzG Rn. 29 m.w.N.), vorliegen (vgl. OLG Hamm NStZ 2013, 363).
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